Erbrecht

Nicht unerhebliches Vermögen wird heute vererbt. Daher hat das Erbrecht sowohl für den Erblasser als auch für die Erben in der Regel eine große Bedeutung. Kompetente Beratung und Unterstützung sind schnell notwendig.

Jeder, der etwas zu vererben hat, sollte sich rechtzeitig über die gesetzliche Erbfolge und über Möglichkeiten, auf die Erbfolge Einfluss zu nehmen, informieren. Überraschungen können dadurch vermieden werden. Vielen ist z.B. nicht bekannt, dass eine kinderlose Witwe ihren Ehemann nicht allein beerbt, sondern das Erbe mit den Verwandten des Ehemannes teilen muss, wenn kein Testament gemacht worden ist.

Wenn ein Verwandter verstorben ist, tauchen vielfältige Fragen auf: Wer ist Erbe geworden? Wie ist das Erbrecht nachzuweisen? Wie ist der Nachlass festzustellen? Muss ich eine Erbschaft annehmen oder kann ich diese auch ausschlagen, wenn der Verstorbene Schulden hatte?
Probleme entstehen auch dann, wenn mehrere Personen Erben geworden sind. Die Abwicklung birgt oftmals rechtliche Schwierigkeiten und macht anwaltliche Hilfe notwendig. Welche Kosten hat die Erbengemeinschaft zu tragen? Wer kann für die Erbengemeinschaft handeln? Wie kann die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt werden, so dass jeder Erbe seinen Anteil bekommt?

Nicht selten passiert es, dass Kinder, Ehegatten oder Eltern des Verstorbenen nicht Erben geworden sind. Steht diesen Personen trotzdem ein Pflichtteilsanspruch zu? An wen müssen sich diese Personen wenden? Müssen mir die Erben Auskunft über den Nachlasswert geben?