Sozialrecht

Unter dem Begriff Sozialrecht werden zusammengefasst u.a. das Rentenversicherungsrecht, das Arbeitslosenversicherungsrecht, das Krankenversicherungsrecht, das Unfallversicherungsrecht, das Pflegeversicherungsrecht, das Schwerbehindertenrecht und das Sozialhilferecht. All diese Bereiche sind häufigen Änderungen durch den Gesetzgeber ausgesetzt, so dass bei Problemen in diesen Bereichen kompetenter Rat schnell notwendig wird.

Im Rentenversicherungsrecht müssen gegen die Versicherungsanstalten meist Klagen erhoben werden, weil sie eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht gewähren wollen. Voraussetzung für eine Rente wegen Erwerbsminderung ist, dass das Leistungsvermögen des Betroffenen zumindest teilweise aufgehoben ist. Aber wann ist dies der Fall?

Bei älteren Personen kommt neben der Rente wegen Erwerbsminderung auch noch eine Rente wegen Berufsunfähigkeit in Betracht. Für diese Rente reicht es aus, dass aus gesundheitlichen Gründen ein bestimmter Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Aber welcher Beruf ist dies konkret? Der zuletzt ausgeübte, der erlernte? Auf welche anderen Tätigkeiten kann man verwiesen werden?

Im Arbeitslosenversicherungsrecht ist nach In-Kraft-Treten des sogenannten Hartz IV-Gesetzes zu unterscheiden zwischen Empfängern von Arbeitslosengeld I und Empfängern von Arbeitslosengeld II (früher Arbeitslosenhilfe bzw. Sozialhilfe). Insbesondere Personen, die Arbeitslosengeld II erhalten, haben erhöhten Beratungsbedarf. In welcher Höhe kann ich Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen? Welches Einkommen, welches Vermögen muss ich anrechnen? Mit wem bilde ich eine Bedarfsgemeinschaft?

Das Krankenversicherungsrecht befasst sich u.a. mit der Frage, für welche Behandlungen von der Krankenkasse die Kosten übernommen werden müssen und für welche nicht. Diese Frage stellt sich vor allem in den Bereichen, wo neue wissenschaftliche Erkenntnisse auch zu neuen Behandlungsmethoden geführt haben. Können Kosten für eine neu entwickelte Behandlungsmethode übernommen werden, auch wenn deren Wirksamkeit umstritten ist? Probleme ergeben sich aber auch in anderen Zusammenhängen: Es kann unklar sein, ob Anspruch auf Krankengeld besteht. Besteht ein Anspruch auf Krankengeld, stellt sich oft die Frage, wie lange das Krankengeld gewährt werden muss.

Zum Unfallversicherungsrecht zu zählen sind die Probleme, die sich bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit ergeben können. Schon die Frage, wann ein Arbeitsunfall vorliegt, kann strittig sein. Zählt hierzu auch ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit? Was ist, wenn ich hierbei einen Umweg gemacht habe? Ein anderer Streitpunkt bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Berufsgenossenschaften/ Unfallkassen ist die Frage, ob bestimmte Gesundheitsschäden auf einen Arbeitsunfall zurückgeführt werden können oder ob diese hauptursächlich auf altersbedingten Verschleißerscheinungen (degenerativen Veränderungen) beruhen.

Das Pflegeversicherungsrecht regelt die Ansprüche bei Vorliegen von Pflegebedürftigkeit. Welche Ansprüche geltend gemacht werden können, hängt von der Zuordnung zu einer der drei Pflegestufen ab. Es kommt darauf an, in welchem Umfang eine Person Hilfe bei der Körperpflege, bei der Ernährung, bei der Mobilität (z.B. Aufstehen und Zu-Bett-Gehen) sowie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (z.B. Einkaufen, Kochen, Waschen) bedarf.

Im Schwerbehindertenrecht wird die Frage nach dem Grad der Behinderung problematisiert. Abhängig vom Grad der Behinderung werden bestimmte Vergünstigungen gewährt bzw. gelten bestimmte Schutzvorschriften. Schwerbehinderte können z.B. unentgeltlich den öffentlichen Personennahverkehr nutzen, können zu einem früheren Zeitpunkt die Altersrente in Anspruch nehmen, haben einen erhöhten Kündigungsschutz gegenüber dem Arbeitsgeber. Aber wann liegt eine Schwerbehinderung vor? In welchem Umfang müssen Gesundheitsbeeinträchtigungen gegeben sein?

Ansprüche nach dem Sozialhilferecht sind ebenfalls mit In-Kraft-Treten des sogenannten Hartz IV-Gesetzes neu geordnet worden. Sozialhilfe steht jetzt nur noch denjenigen Personen zu, die nicht erwerbsfähig sind, aber auch keinen bzw. keinen ausreichend hohen Anspruch auf eine Rente haben. Auch im Zusammenhang mit der Sozialhilfe kann es wichtig sein zu klären, welches Einkommen und Vermögen angerechnet werden kann.