Wohnungseigentumsrecht

Auch zwischen verschiedenen Wohnungseigentümern einer Wohnungseigentumsanlage kann es zu Konflikten kommen. Anwaltliche Beratung wird notwendig.
Die alle Eigentumswohnungen betreffenden Fragen sollen in sogenannten Wohnungseigentümerversammlungen geklärt werden. Hier werden Beschlüsse gefasst. Aber wann ist ein Beschluss wirksam zustande gekommen? Kann ein Beschluss angefochten werden? Ab wann läuft die Anfechtungsfrist?

Üblicherweise wird von der Wohnungseigentümerversammlung ein Verwalter mit der Verwaltung der Anlage und insbesondere mit der Erstellung von Jahresabrechnungen betraut. Kann ich mich als Wohnungseigentümer gegen eine vom Verwalter erstellte Jahresabrechnung zur Wehr setzen? Wie kann ein Verwalter seines Amtes wieder enthoben werden?