Ausländer- und Asylrecht / Staatsangehörigkeitsrecht
Ausländer kommen aus unterschiedlichen Gründen nach Deutschland. Gemeinsam ist ihnen, dass sie sich in Deutschland – vorübergehend oder auf Dauer – aufhalten wollen. Viele Ausländer bedürfen hierfür der Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Diese zu erlangen, ist oftmals schwer. Welche Anforderungen muss ich erfüllen, um als Asylberechtigter anerkannt zu werden? Gibt es für mich als langjährig Geduldeten die Möglichkeit, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten? Unter welchen Vorsaussetzungen ist ein Ehegatten- oder Familiennachzug möglich? Was tun, wenn mir eine Scheinehe vorgeworfen wird?
Erhebliche rechtliche Schwierigkeiten bestehen auch dann, wenn eine Eheschließung zwischen zwei Ausländern bzw. zwischen einem Ausländer und einem deutschen Staatsangehörigen beabsichtigt ist. Unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich? Welche Dokumente müssen vorliegen?
Ausländer, die schon länger in Deutschland leben und nicht mehr in ihr Heimatland zurückkehren wollen, stehen vor der Frage, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen wollen. Aber unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich? Wie lange muss ich in Deutschland bereits gelebt haben?