Familienrecht

Probleme in Ehe und Familie sind leider ein alltägliches Phänomen. Werden die Probleme zu groß, wird die Lösung in der Trennung von Ehe bzw. Familie gesucht. Es stellen sich dann vielfältige, meist komplizierte Fragen, die eine anwaltliche Beratung notwendig machen. Welcher Vermögensanteil steht mir zu? Wieviel Unterhalt erhalten die Kinder und der wirtschaftlich schlechter gestellte Partner? Wann kann für mich ein Antrag auf Scheidung gestellt werden?

Wird die Scheidung einer Ehe angestrebt, soll es meist schnell gehen. Muss das Trennungsjahr immer eingehalten werden? Brauche ich für eine Scheidung die Zustimmung meines Ehegatten?

Problematisch ist oft die Frage, wer wieviel des gemeinsamen Vermögens erhält. Liegt eine sogenannte Zugewinngemeinschaft vor, wird der Vermögenszuwachs während der Ehe zu gleichen Teilen auf die Ehepartner verteilt. Aber gilt diese Verteilung auch für Geschenke? Können diese ggfs. auch wieder zurückgefordert werden?

Geregelt werden muss auch der sogenannte Versorgungsausgleich. Wem werden in welcher Höhe Rentenanwartschaften zugeschlagen?Selbstverständlich ist auch die weitere Versorgung der gemeinsamen Kinder sicher zu stellen. Wo leben die Kinder und muss die elterliche Sorge geregelt werden? Wie oft finden Besuche beim anderen Elternteil statt? Wieviel Unterhalt ist für die Kinder zu zahlen?

Neben dem Unterhalt für die Kinder ist auch der Unterhalt der Ehepartner zu regeln. Wer muss an wen Unterhalt zahlen? Muss ich arbeiten, auch wenn ich die gemeinsamen Kinder versorge?
Zur Vermeidung von langwierigen Auseinandersetzungen, die emotional sehr belastend sein können, ist es ratsam, entweder vor oder während einer Ehe einen Ehevertrag zu schließen oder nach einer Trennung - ohne die Einschaltung der Gerichte - eine sogenannte Trennung- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen. Anwaltliche Hilfe ist hierbei notwendig.

Leider kommt es zwischen Partnern - seien sie nun verheiratet oder nicht - bzw. in Familien auch immer wieder zu Gewalttätigkeiten. Hier ist schnelles Handeln gefragt und anwaltliche Hilfe erforderlich. Sollen die Gewalttätigkeiten angezeigt werden? Kann der gewalttätige Partner aus der Wohnung gewiesen werden? Kann ein „Kontakt­verbot“ ausgesprochen werden?